Allgemein

Sichern Sie sich bis zu 50 % Digitalförderung!

Ab sofort gibt es die Digitalförderung für kleine und mittelständische Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

"Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren." (BMWi).


Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung!

Auch unsere Compass Software Lösungen sind förderungsfähig und können mit diesen Zuschussgeldern finanziert werden!

Compass Software Digital Jetzt Förderung

Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“:


Hier haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zu dem Förderungsprogramm zusammengestellt.

Was wird gefördert?

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  • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
    • Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
  • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
    • Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Wer wird gefördert? 
 

  • Unternehmen mit 3 - 499 Beschäftigten aus allen Branchen (auch Handwerksbetriebe und freie Berufe)

Wann kann man sich bewerben?
 

Seit dem 7. September 2020 bis einschließlich 2023.­

Es bietet sich an die Förderung vor dem 01.07.2021 zu beantragen, da die Förderquoten nach diesem Datum um 10 % reduziert werden.

Wie hoch ist die Förderung?
 

17.000 - 50.000 Euro für Einzelunternehmen in Modul 1.
(Bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/ oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro).

Die Förderungsquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 % (40 % ab 01.07.2021)
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 % (35 % ab 01.07.2021)
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 % (30 % ab 01.07.2021)

Was sind die Voraussetzungen?

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  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben (keine rechtsverbindliche Bestellung wurde getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung wurde noch nicht erteilt).
  • Nach der Bewilligung muss das Projekt in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Mehr Informationen können Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten.

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